Klimaanlage für die gesamte Etage nachrüsten

13. März 2023

Auch in unseren gemäßigten Breiten werden die Sommer immer wärmer. Wer es tagsüber gerne kühl hat und auch nachts keine tropischen Temperaturen in der Wohnung aushalten möchte, kommt um eine Klimaanlage auf der Etage kaum noch herum. Direkt beim Neubau eines Mehrfamilienhauses ist die Installation einer Klimaanlage unproblematisch. Aber auch in Bestandsgebäuden lässt sich unter gewissen Voraussetzungen eine Klimaanlage für die gesamte Etage nachrüsten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nachrüsten von Split-Klimaanlagen in Altbauten möglich
  • Bauliche Auflagen der Stadt oder der Kommune müssen beachtet werden
  • Mieter müssen die Nachrüstung grundsätzlich mit dem Vermieter abstimmen
  • Wohnungseigentümer müssen Zustimmung der Eigentümergesellschaft einholen
  • Wichtig ist eine geeignete Montagemöglichkeit für die Außeneinheit der Klimaanlage

Neubau vs. Altbau

Während beim Neubau eines Hauses eine Klimaanlage für die einzelnen Wohnungen direkt in die Planungen einbezogen werden kann, ist das bei Bestandsbauten ungleich schwieriger – allerdings keinesfalls unmöglich. Die komfortabelste Lösung dafür sind sogenannte Split-Klimaanlagen, bei denen der Kühlkompressor außen an der Fassade des Hauses angebracht wird. Der Lüftungskanal im Altbau wird meist über Putz verlegt, bei einem Neubau kann dieser unter dem Putz „versteckt“ werden.

Der Vorteil dieser Art von Klimaanlage liegt darin, dass die Geräusche bei natürlich zwingend geschlossenen Fenstern drinnen so gut wie gar nicht zu hören sind. Das allerdings kann Probleme verursachen – immer dann, wenn bauliche Vorgaben der Stadt oder der Kommunen diese Außeneinheiten nicht erlauben.

Vor der Beauftragung einer Fachfirma mit der Nachrüstung einer Klimaanlage sind bauliche Auflagen unbedingt zu prüfen. Auch, wenn der Außenkompressor zu nahe an Nachbarwohnungen liegt, kann das Nachrüsten der Klimaanlage behördlich untersagt werden.

siehe auch hier:   Wärmepumpe oder Klimaanlage selbst anschließen?

Die technische Machbarkeit

Wenn Stadt und Kommune die Nachrüstung prinzipiell erlauben, sind für Mieter und Wohnungseigentümer noch weitere Hürden zu nehmen. Zunächst muss sichergestellt sein, dass es eine geeignete Montagemöglichkeit für die Außeneinheit gibt. In höheren Etagen kann das größtenteils nur der Balkon oder die Hausfassade sein. Auch eine Terrasse für Wohnungen im Erdgeschoss oder das Dach des Hauses sind geeignet.

Zu beachten ist auch, dass die Klimaanlage stets frei zugänglich sein muss, um eventuelle Wartungsarbeiten ausführen zu können.

Eine Klimaanlage in der Mietwohnung nachrüsten

Alle Voraussetzungen bezüglich baulicher Vorgaben und Co. würden passen? Nun muss auch noch der Vermieter mitspielen, der sich übrigens auch final um die baulichen Auflagen kümmern müsste. Mieter können nicht eigenständig entscheiden, für die Wohnung eine Klimaanlage nachrüsten zu lassen, sondern müssen zwingend die Zustimmung des Vermieters einholen.

Gerade, wenn es sich um ein Haus mit vielen Wohneinheiten handelt, sind Vermieter aber in aller Regel nicht begeistert von der Idee, in nur einer Wohnung eine Klimaanlage einbauen zu lassen – auch dann nicht, wenn der Mieter selbst für die Kosten aufkommen möchte.

Nach solch einer Anfrage wird das Thema oft für die gesamte Wohnanlage entschieden: Entweder werden in allen Einheiten Klimaanlagen nachgerüstet, was eher selten der Fall ist, oder aber alle Wohnungen bleiben so, wie sie sind. Werden Klimaanlagen nachgerüstet, ist zumeist aufgrund der verbesserten Wohnqualität mit einer Mieterhöhung zu rechnen, die zusätzlich zu den höheren Stromkosten anfällt.

Eine Klimaanlage in der Eigentumswohnung nachrüsten

Eigentümer sind bei diesem Thema Mietern gegenüber ganz klar im Vorteil. Wenn baulich alles passt und es eine geeignete Möglichkeit für die Montage der Außeneinheit gibt, müssen nur noch die anderen Wohnungseigentümer innerhalb der Hausgemeinschaft dem Vorhaben zustimmen.

siehe auch hier:   Multisplit-Klimaanlage

Es gibt auch Regelungen, wo der einzelne Eigentümer den Einbau auch ohne die Zustimmung der anderen Eigentümer veranlassen kann, wenn alle baulichen Vorgaben eingehalten werden. Am besten ist es, das Thema bei einer Eigentümerversammlung anzusprechen, um für Klärung zu sorgen.

Fazit

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es durchaus möglich, eine Klimaanlage für die gesamte Etage nachzurüsten. Eigentümer haben es dabei deutlich einfacher als Mieter. Lässt sich das Vorhaben, eine Klimaanlage für die gesamte Etage nachzurüsten, wider Erwarten nicht umsetzen, bleiben noch mobile Klimageräte. Diese leiten die warme Abluft über das Fenster nach draußen und sorgen ebenfalls für wohltuende Abkühlung.

Redaktionsleitung